Bischof Wolfhelm

Bischof Wolfhelm neben der Kirche St. Vitus
Bischof Wolfhelm neben der Kirche St. Vitus

Anno Domini 889, Octobris XVI, schenkte Bischof Wolfhelm (regn. 875 — 895) sein väterliches Erbe mitsamt den ihm von König Arnulf (regn. 887 - 899) übertragenen Krongütern Seliheim (Selm) und Solison (Sülsen) dem Kloster Werden an der Ruhr.

Wolfhelm war der 5. Nachfolger des heiligen Liudger und erste Sachse im Bischofsamt des alten Domes zu Münster. Das väterliche Erbe umfasste, den sächsischen Oberhof Ulfloan (Olfen) samt der dem heiligen Vitus geweihten Eigenkirche sowie 30 eigenhörige Bauernhöfe. Diese Höfe waren als Streusiedlung im westlichen Münsterland verteilt.

Neben Olfen (Ulflaon) finden die Orte Gievenbeck (Gibonbeki), Dülmen (Dulmenni), Buldern (Bunhlaron) und Reken (Recnon) ihre erste urkundliche Erwähnung. Spätestens um 1265 ging die Schenkung auf das Münstersche Domkapitel über. Bereits 1340 sind in Olfen 57 Hausstätten nachgewiesen, die der Domkellerei zinspflichtig waren.

Der Grundstein für den Wigbold Olfen war gelegt.

Bischof Wolfhelm ist ferner wichtig für die geschichtliche Entwicklung der ersten Kirche in Olfen. Aus der zweiten Schenkungsurkunde ist zu entnehmen, dass die Kirche St. Vitus zu Olfen schon vor dem Jahre 889 bestanden hat. In der Urkunde steht vermerkt, dass die Schenkung des Bischofs Wolfhelm an das Kloster Werden auch die Kirche am Ort namens Ulfloan mitsamt dem Hofe und seinen Gebäuden einbezieht und dass diese Kirche dem heiligen Vitus geweiht ist. Man kann daraus schließen, dass die erste Kirche in Olfen vor dem Jahre 889 gegründet worden ist, aber nicht vor dem Jahre 836, denn erst in diesem Jahr erfolgt die ‚translatio St. Viti‘, d.h. die Überführung der Reliquien des heiligen Vitus von Saint Denys in Frankreich zum Kloster Corvey.

Als Gründer der Kirche ist der Vater oder der Großvater des Bischofs Wolfhelm anzusehen, da Wolfhelm in der Schenkungsurkunde den Oberhof Ulfloo und die Kirche St. Vitus als sein väterliches Erbe bezeichnet.

 

 

 

wichtige Stichworte

  1. Bekehrung der Sachsen zum Christentum
    Übertritt zum Christentum in Form der kollektiven Taufe unter Führung des Stammesfürsten.

    Keine Bekehrung des Einzelnen, sondern das Stammes-, Sippenoberhaupt oder der Stammesfürst entscheiden über die Annahme des Christentums.

    Diese Anführer mussten, nachdem sie selbst den christlichen Glauben angenommen hatten, in ihrem Stammesgebiet mit Hilfe der Missionare (Benediktiner-Mönche) für die Verbreitung des Christentums sorgen.

  2.  Erste christliche Orte in Westfalen
    waren die Königshöfe an den Heerstraßen Karls des Großen, an denen Kapellen und kleine Kirchen (Eigenkirchen) entstanden.

    Auf dem Paderborner Reichstag im Jahre 777 unterstellte Karl der Große das Münsterland, Südergau genannt, offiziell zur Missionierung dem Bistum Utrecht.

  3. Eigenkirche
    Entscheidend für die Existenz des Christentums im Franken- und Sachsenland war die Verbindung von Familie, Sippe und Religion.

    Nach ihrer Christianisierung bauten die adeligen Franken und die adeligen Sachsen auf ihrem eigenen Grund und Boden Kirchen und beanspruchten dafür Nutzungs- und Eigentumsrechte. So entstand die sog. Eigenkirche (z.B. die erste Kirche Olfens auf dem Oberhof Uflaon des Bischofs Wolfhelm).

    In der Entwicklung des Christentums im Franken- und Sachsenland führt in späterer Zeit diese Eigenkirche zu einem Streit zwischen weltlicher und geistlicher Macht (Investiturstreit).

  4. Synode = Versammlung aller Priester eines Bistums beim Bischof
    Die Synoden verhandelten Rechtsgeschäfte, geistliche Fragen und setzten vor allem Reichsrecht und die karolingische Kirchenreform in den Alltag des Bistums um. Auch konnte der Bischof bei der Synode von den anwesenden Priestern Rat und Zustimmung für wichtige Entscheidungen erbitten.

    Die erste Synode im Bistum Münster wurde vom Bischof Wolfhelm in Münster einberufen.

    Die Synoden in Münster fanden in der Regel dreimal im Jahr statt.
  • im Frühjahr am Sonntag Laetare,
  • im Sommer am Fest St. Margarete,
  • im Herbst am Fest St. Gereon und St. Victor.

 

Von dem Begriff Synode leitet sich der Begriff Send ab. Die Sendgerichte waren die jeweils zur Synodenzeit abgehaltene Gerichtstage des Bischofs und des Domkapitels. Diese Gerichtstage fanden statt in der Vorhalle des Doms, im sog. Paradies. Zu diesen Synoden und Gerichtstagen kamen Händler und Bauern in die Stadt Münster.

Kirmes und Töpfermarkt tragen heute noch den Namen Send.

Bernhard Wilms