Heimatdichter Bernhard Holtmann

27.04.21 - Oststraße

Der Olfener Heimatdichter Bernhard Holtmann steht nun an der Oststraße und schaut zum Heimathaus herüber. 
04.05.21

Bis zum Jahre 2020 stand er an der Bilholtstraße  (mit kurzer Pfeife)


Autor: Antonius Holtmann

Foto: Bernhard Holtmann

Bernhard Holtmann
* 27.04.1873  +29.06.1947
 

Durch seine plattdeutschen Gedichte und Erzählungen ist Bernhard Holtmann weit über die Grenzen seines Geburtsortes Laer und seiner Heimatstadt Olfen hinaus im Münsterland bekannt geworden.

 

Als ältester Sohn erlernte Bernhard Holtmann das Schuhmacherhandwerk. Er sollte die Werkstatt seines Vaters übernehmen. Er verzichtete aber auf sein Erbe und besuchte neben seiner beruflichen Tätigkeit die Kirchenmusikschule in Münster, wo er seine Prüfung als Küster und Organist ablegte.

 

Das “Mönsterland” und seine “Mönsterlänner” waren die Lebensbereiche, die Bernhard Holtmann literarisch belebt hat, bis in seine Kriegs-Gedichte und  -Geschichten (1914-1918) hinein, vor allem aber in den Texten aus den Jahren der Weimarer Republik (1919-1933). Dafür steht dieses graphisch gestaltete Gedicht, mit dem viele Mönsterlänner Dielen und Wohnstuben schmückten.

Bernhard Holtmann - Zeugnis von Asperden

Küster und Organist an St. Vincentius in Asperden

Von 1893 – 1895 war er in Asperden (bei Goch) Küster und Organist. Der Pfarrer der Kirchengemeinde bescheinigte ihm in seinem Zeugnis „gute Leistungen“ und „Fleiß, Strebsamkeit und soliden Lebenswandel“.

Führungszeugnis Holtmann

1. Garderegiment zu Fuß
Vom 18. Oktober 1895 – 20. September 1897 hat er in der „7. Compagnie“ des „Ersten Garderegiments zu Fuß“ in Potsdam gedient. Der „Compagnie-Chef“ bescheinigte dem „Gefreiten (Hornist) Bernhard Heinrich Holtmann“ im „Führungszeugniß“, er habe „sich während seiner Dienstzeit sehr gut geführt“. Mit dem ersten Aufstiegsgrad des einfachen Soldaten, dem Dienstgrad eines „Gefreiten“, wird er mit der Dienststellung eines Hornisten in der Regimentskapelle gespielt und bei militärischen Übungen auch Befehle „musikalisch“ übermittelt haben. 
Das Garderegiment nahm den höchsten Rang innerhalb der preußischen Armee ein. Es hatte vor allem auch repräsentative Aufgaben. Es war das Leibregiment des Königs von Preußen, also die Königsgarde, im Volksmund auch „Erstes Regiment der Christenheit“ genannt. Der König von Preußen, und seit 1871 zugleich Deutschlands Kaiser, war der Regimentschef. –
Bernhard Holtmann hat Kaiser Wilhelm II. während seiner zwei Dienstjahre oft gesehen; er hat ihm „gedient“.

Vertragsurkunde

Küster und Organist an St. Vitus in Olfen
Bernhard Holtmann bewarb sich nach seiner Dienstzeit um die frei gewordene Stelle des Küsters und Organisten in St. Vitus Olfen. Am 1. Januar 1898 wurde er angestellt.

 

Nahezu 50 Jahre hat er dort gewirkt, auch als Leiter des Kirchenchores, des Männergesangvereins, als Musiklehrer und Regisseur von volkstümlichen Theateraufführungen (z. B. „Alt Heidelberg“, 1922).

Er komponierte für „seine“ Chöre z. B. Musik zum Weihnachtsevangelium, zur Kinderkommunion, zur ersten feierlichen Messe eines Priesters (Primiz) und zum Empfang des Bischofs von Münster.

Bernhard Holtmann veröffentlicht seine ersten Texte

Ende 1915 veröffentlichte Bernhard Holtmann bei Rademann in Lüdinghausen wohl seine ersten Texte in gebundener Form. Es waren die 'Kriegsgedichte un Geschichten in mönsterlänsk Platt', zusammengestellt unter dem Titel 'Trü un Graut in Naut un Daut'.
Er schickte ein Exemplar an den schon erfolgreichen Pfarrer und plattdeutschen Autor Dr. Augustin Wibbelt (1862 – 1947), der seine 'usen Kaiser', dem 'dütsken Mann', dem 'starken Mann' gewidmeten Gedichte bereits Ende 1914 veröffentlicht hatte:

 

"Wi willt se diärsken, häs du seggt, / . . . .
Wi gaoht deran met Mot. /
Düt Diärsken is en suer Dink, /
Do flütt statt Sweet dat Blot“
(„De graute Tied. Kriegs-Gedichte in Münsterländer Mundart“, Essen: Fredebeul und Koenen, 56 Seiten; hier S. 17-19).


Er wünschte dem ihm zugesandten „Büchlein“ (96 Seiten) „weite Verbreitung“. 

 


Katholische Theologie des Krieges (1914 - 1918)
Der Küster Bernhard Holtmann nahm den Ersten Weltkrieg (1914 – 1918) nicht anders wahr als die weitaus meisten deutschen katholischen Bischöfe, (Theologie-) Professoren, Gemeindepriester und Laien. Sie erlebten und verstanden diesen Krieg (einige zumindest nur zunächst) als einen gerechten gottgewollten und damit gottgefälligen Verteidigungskrieg. „Gott mit uns“ war die selbstverständliche preußisch-deutsche und auch kirchliche Losung auf dem Koppelschloss der Soldaten.

 

Dr. Paul Wilhelm von Keppler, Bischof von Rottenburg, schrieb noch 1917 in der Einleitung zum „religiösen Kriegsbuch der deutschen Katholiken“, dass „reiche geistliche Kriegsliteratur“ die Katholiken in einem „weihevollen Krieg begleitet“ habe. In den bisherigen Kriegsjahren habe „die Predigt der Kirche ihre Gotteskraft herrlich bewährt und sie dem Heer und dem Volk eingeflößt zu heldenhaftem Leiden, Kämpfen und Siegen“. Der Bischof versteht sich als Stellvertreter des „geistlichen Standes“: Der habe „mitgekämpft und mitgestritten, wenn nicht mit Gewehr, Bajonett und Handgranaten, so mit dem Schwert des Geistes“.  
(Johann Leicht, Hg.: „Sankt Michael. Ein Buch aus eherner Kriegszeit zur Erinnerung, Erbauung und Tröstung für die Katholiken deutscher Zunge“. Würzburg/Berlin/Wien: Deutscher Sankt-Michaels-Verlag 1917. – Mitarbeiter und Autoren waren 3 Kardinäle, 30 Bischöfe und 69 Theologie-Professoren und Priester, auf 408 Seiten.) 

 

Dr. Johannes Poggenpohl, Bischof von Münster, ermahnte z. B. in seinem Hirtenschreiben vom 17. November 1914, „im Gottvertrauen nicht zu wanken“. In den ersten 3 Monaten des Krieges sei „der Gottesglaube neu erwacht“. Diese Zeit sei „wie ein einziger, ununterbrochener, ernst feierlicher Gottesdienst“ gewesen.
(Leicht, S. 127-129)

Dr. Augustin Wibbelt, Pfarrer in Mehr am Niederrhein, schrieb noch 1917: Die deutschen Soldaten sollen „mit Gott für König und Vaterland“ kämpfen, „wie Michael, des deutschen Volkes Schutzpatron, für Gott und mit Gott“.
(Leicht, S. 3).

 

Prof. Dr. Joseph Mausbach war Mitherausgeber des Sankt Michael-Buches von 1917. Der bedeutende Moraltheologe an Münsters Wilhelms-Universität sagte im September 1914 in seinem Kriegsvortrag in der Universität, der Beginn des Krieges sei „ein großer Tag, ein Tag des Gerichtes, ein Tag des Herrn“ gewesen. Er zitiert aus dem Brief des Hl. Paulus an die Epheser (Eph. 6):


„Seid stark im Herrn und ergreift die Waffenrüstung Gottes, auf dass ihr widerstehen könnt am bösen Tage und, alles bewältigend, aufrecht bleibet“. Denn es gehe „um Sein und Nichtsein unseres Reiches, um Sein oder Nichtsein deutscher Macht und deutschen Wesens“. Deutschland „erleidet nicht den Willen Gottes, es vollstreckt den Willen Gottes“. Dieser Krieg sei eine „heilige Notwendigkeit“.

 

Der Kaiser, eine „erhabene Gestalt“, habe „die Massen in die Knie gezwungen – zum Gebet, aber auch zum Schwur der ritterlichen Treue, zur Weihe des für Volk und Recht gezückten Schwertes“.
(Abschluss der ersten kurzen Balkonrede Wilhelms II. am 31. Juli 1914: „Und nun empfehle ich Euch Gott. Jetzt geht in die Kirche, kniet nieder vor Gott und bittet ihn um Hilfe für unser braves Heer“.)

„Gewaltige religiöse Akzente“ habe er in seinen „Ruf ans Volk hineingelegt“. Das habe dessen „Rechtsempfinden eine Vertiefung, Läuterung und Weihe gegeben, die unerhört dasteht in der Geschichte der Menschheit“.
(Joseph Mausbach: „Vom gerechten Kriege und seinen Wirkungen. Zeitgemäße Gedanken“. In: Hochland 12 (1914) Oktober, S. 1-13).

 

Bernhard Holtmanns Kriegsgedichte und Geschichten
Bernhard Holtmann hat auf dieses abgehobene „sittliche Pathos“ des Wissenschaftlers und Theologen Joseph Mausbach verzichtet. Als Heimatdichter bevorzugte er angesichts seiner Leserschaft schlichte Bewunderung, Anteil nehmendes Mitgefühl und zupackende Situationsbeschreibung, z. T. humoristisch gefärbt, erst recht in seinem vertrauten Plattdeutsch. Er verwendet aber doch die religiöse Gewichtung politischer Aussagen. Sein Glaube und die Autorität seiner vorgesetzten Würdenträger rechtfertigen auch für ihn den Krieg als gerecht, ohne schon jetzt für sich in der Lage zu sein, die Kriegsschuldfrage sachgerecht beantworten zu können. Auch Bernhard Holtmann ist dem katholisch-kirchlichen Zeitgeist ausgeliefert.

Bernhard Holtmann warb in seinem „Büchlein“ für die Dritte Kriegsanleihe vom Herbst 1915:

 

„Denn het so’n Staat kine Moneten, 
Geit schnell de Patriotismus flöten“, und
„man krig sogar nao fief Prozent“.

(„De diäde Kriegsanleihe“, S. 81-83)

 

In der Lüdinghauser Zeitung vom 28. März 1916 hat er deren Erfolg mit einem Gedicht gewürdigt – und aufs deutsche Gottvertrauen verwiesen:

 

10.600.000.000

Hurra! Hurra! Hew’t häört un liäsen?

Wat hew wi Dütsken doch en Geld.

So tein Milliarden, wiet noch drüöwer,

Wäd’t blank wier up den Disk getellt.

Up tein Milliarden Kriegsanleihe,

We mäk us Dütsken dat wull nao?

Bi usse Fiende, man kann’t miärken,

Dao geiht de Pump all etwas drao (zögernd).

De gaoht baol hier baol dao biädeln (betteln),

Gewüenlik is de Nüms te Hus.

Auk ‚Unkle Sam’, sall he wat pumpen,

Treckt sine Stän vedächtig krus. –

Guott dank, wi könnt us solwer helpen,

Jau, sölwst is immer nao de Mann.

We sik up an’re mot velaoten,

De is vandag de üewel an.

We hewt viel Geld un hewt Soldaoten,

Dat helpt us slieslik üöwer’n Tun (Zaun).

Un eens, dat will wi nich vegiäten,

We hewt auk’t meerste  -  Guottvetrun.“

  

Die Kriegsschuldfrage hat Bernhard Holtmann in seinem Büchlein „Trü un Graut in Naut un Daut“ kurz und bündig beantwortet:

 

„Wull wi den Krieg?  -  Wi leiwt den Friäden.

Het usse Kaiser Krieg dann wullt?

Nee, Wilhelm, dat weet Guott in’n Hiemel,

Du und din Volk hewt kine Schuld!“

(S. 21)

 

Mobil, mobil

„Mobil, mobil, us röpt de Kaiser. Nu laot we Plog un Wagen staon. . . .. Un du – du usse  leiwe Kaiser, föhr us in düssen hilgen Krieg! ‚Gott mit uns!’. Dat is de Parole; Guott sie de Ähre – us de Sieg. ... Wi gaoht met Guott, vör ussen Kaiser; wi schwört em Trü bes in den Daut". Denn „dütsk Heldenblot, et schreit nao’n Hiemel, un dütske Rache“ gelte dem „feigen Lännerräuber“ England.
Von Frankreich lasse man sich die Heimat nicht schänden, „fiärwt sik de dütske Rhien nao raut“. Vor den russischen „Kosacken“ mit ihrem „Rauben, Plünnern, Briänen“ sei man nicht „bang“. Hindenburg habe schon „dat ganze Mordgesindel halsüöwerkopp in See un Sump“ getrieben.
Die Münsterländer laden den Kaiser ein: „Is dann wier Friäden, - kuem nao Mönster, / Di winkt entgiegen jede Hand, / Es Sieger wäd die froh begrüßen / Din aolle, trüe Mönsterland".
(„Mobil!“, S.10-12; „Wi Mönsterlänner in’n Krieg“, S. 21-24)

 

Bernhard Holtmann unterschlägt nicht Stolz und Trauer und auch nicht schmerzende Ratlosigkeit in der Heimat.

 

„Möderkens Wiehnachten“ wird von frohem Glockengeläute begleitet: Der Brief des Sohnes aus dem kalten Russland berichtet von der Beförderung zum Unteroffizier und von der Verleihung des Eisernen Kreuzes und den beglückwünschenden Grüßen des Hauptmanns an die Mutter: „De Traonen rullt ehr up den Breef, so glücklich nu van Hiäten. ... Nee, uss leiw’ Här veläöt mi nich, he soll wull wieder suorgen“.
(S.31-33) 

„Den lesten Breef“ ihres Sohnes erhält ein „liebes Mütterlein“ aus Frankreich: „Wir werden uns ja wiedersehn – und mir, mir geht es gut“. Endlich bringt der Postbote wieder einen Brief, „van früemde Hand“ geschrieben: „Ihr Sohn, er starb als Held den Tod fürs Vaterland“. Die Mutter faltet ihre welken Hände: „Dein Wille, Herr, gescheh’!“ Und aus den müden Augen fallen „twee Träönen up den Breef“.
(S. 48/49)

 

„Twee Bröers ut’t Mönsterland“ kämpfen Seite an Seite in Russland. Eine feindliche Granate zerfetzt „twee Menskenliäb’n up eenen Slag“. Zuhause geht der Vater durch die reifenden Roggenfelder mit schwerem blutendem Herzen, über Nacht ergraut. Aber er ist sich sicher, dass „iärgendwo in Moor of Sand up friske Griäwer Krüse staoht“.
(S. 50-52)

 

Der Humor kommt nicht zu kurz
„Fritzken“ schreibt an Hindenburg: Wenn er einen „grauten Sieg“ mache, „dann hew wi’n ganzen Dag kin Schol“. Jetzt in den Ferien möge er doch „ne kleine Paos“ einlegen. Aber zum Schulbeginn „fank man faots wier an“.
(S. 72/73)

 

„He döt’t nich wier“, der „Landwehrmann“. Das Eiserne Kreuz habe er bekommen, schreibt er seiner Frau. Sie schreibt sofort zurück, er solle „nich röklos“ (leichtsinnig, waghalsig) sein. „Wenn he so drup gonk, liäwte se egaol in Angst un Pien“. Der Krieger „lis’t un lacht so still vör sik ... un schriw an sine leiwe Frau: ‚Si rüg, ik do’t nich wier!’“.
(S. 58)

Auch an der Front kommt der Humor zum Zuge: „Lustig“ sei man in Belgien [völkerechtswidrig überfallen; A. H.] einmarschiert, „met’n dreiomaolig Hurra, es dat Soldaoten Mo is“. Auch „twee Mönsterlänner Jungs“ habe man als Posten ums Lager aufgestellt. Ein Schatten habe sich Ihnen in der Nacht genähert. Aufs „Halt! Wer da?“ gab es keine Antwort. „Twee Schüsse knallden, dann was alls wier müskenstill“. Sie hatten eine Kuh erschossen. “Dat iserne Krüs hewt se nich kriegen vör dat Heldenstück, aber en annern Dag gawt ‚frisches Rindfleisch’. De Hauptmann har de sölwst Spaß an. ‚Kerls’, sag he, ‚wenn uns nächstens mal Fleisch fehlt, schicke ich euch beide wieder auf Posten’“.
(S. 59-61)

 

Broschürensammlung “Van’t Mönsterland in’n Unnerstand“

Zunächst als Einzelheft gedacht, veröffentlichte die Westfälische Vereinsdruckerei 1916 die bebilderte Broschüre (96 Seiten) “Van’t Mönsterland in’n Unnerstand“. Die meisten Geschichten („Döhnkes“) und Gedichte (“Riemels“) hatte Bernhard Holtmann geschrieben, eingeleitet mit einem Text über „usse Modersproak“, in dem er einem hochdeutschen Städter deren Qualitäten erfolgreich nahebringt.
Seine „Breefe van Vader Flaßkamp“ und andere Beiträge waren schon vorher im „Heimatgruß an die Krieger“ der Kriegsbeilage des „Westfälischen Merkur“, erschienen.

 

Aus dem Einzelheft wurde eine Broschürensammlung von 12 Heften (meist 48 Seiten), an denen Bernhard Holtmann sich eifrig beteiligte. Die Hefte 5 („Usse Kattrinken“, 48 Seiten) und 10 („De Süntejansbröers. Ne Schützenfestgeschichte“, 118 Seiten) hat er alleine verfasst. Seine Texte berichten Alltägliches, oft humoristisch, aus der Heimat.

 

Der grausame Krieg an den Fronten tritt hier zurück. Er wird in der Heimat wahrgenommen über Kriegsgefangene als Arbeiter in der heimischen Landwirtschaft, übers Glockenläuten („Dat was wier en Sieg.“), über Totenmessen für die gefallenen „Helden“, über Sammlungen und „Kollekten vüör de Kriegers“, über deren Versorgung mit Winterkleidung und Liebesgaben, über Zusammenhalt und Nachbarschaftshilfe in der Gewissheit und bald in der Hoffnung auf ein siegreiches Ende:


„So lang es de Englänners ussen Härguott nao nich met in ähren ‚Verband’ hewt, hewt se nao slechte Utsichten ... met’t Uthüngern“ durch ihre Blockade der deutschen Nordseehäfen.

(Heft 1a: „In’n Bau 1915“, S.61-64).


Und dass der Herrgott uns nicht verlasse und „met us is, hew wi doch dütlik genog seihn. He het us vüör allen den Krieg ut’t Land haollen. ... Un he läot us auk waochtenup den leiwen Friäden, aower velaoten het he us dorüm nich, un wann’t Tied is, sall he wull wiesen, dat he’t Heft nao in de Hand het. … Un sicher is dat, wat wi hier so van’n Krieg föhlt, jä nao men en Kinnerspiel“.

(Heft 4: „Usse Härguott un de Krieg“, S.39-42)

 

1917/18: Nicht mehr siegesgewiss

1918, im letzten Kriegsjahr, schlägt Bernhard Holtmann einen anderen Ton an.
Jetzt war das „Mobil, us röpt de Kaiser“ vom August 1914 ein „schreckliches Wort“, das „up alle Gesichter Truer, Schrecken un en furchbaren Ernst“ hervorrief. Auf den Herbst 1916 gelegt, lässt er den jungen Kaplan sagen, dass der Krieg „viel, viel Elend brengt, un nao’n Krieg krieg wi auk de flotten, glänzenden Tieden nich wier, de wi vüör’n Krieg hat hewt“.
In „Naut un Gefaohr“ stehe man jetzt „trü tesamen“. So müsse es auch nach dem Krieg sein. Aber er brause auch wie ein „Gewittersturm dör’n Eikenbusk“, der so manchen „saoren“ (abgestorbenen) Ast hinwegfege und so manchen „stolten, sturen Eickbaum“ zerbreche. Aber was „kernig un gesund“ sei, „krig Lecht un Luft un kann wassen“. Und „usse Härguott giew, dat wi nao’n Krieg in Ähren arbeiden un us in Ähren freien könnt“.


(Heft 10: „De Süntejansbröers. („Sankt-Johannes-Bruderschaft“) Ne Schützenfestgeschichte ut’t Mönsterland“, 118 Seiten). 
 (S. 106-118)

 

Die „Ehrengabe“ der Deutschen Schillerstiftung

Am 22. Juni 1916 gewährte die „Deutsche Schillerstiftung“ in Weimar (gegründet 1859) Bernhard Holtmann eine „einmalige Zuwendung“, „Ehrengabe“ genannt, in Höhe von 300 Mark. Der „Schillerverband Deutscher Frauen“ war berechtigt, „jährlich 6 Schriftstellerinnen bzw. Schriftstellern oder deren Hinterbliebene vorzuschlagen, von denen 3 Unterstützung durch die Schillerstiftung finden mussten“. Der Schillerverband Deutscher Frauen hatte ausdrücklich auch Bernhard Holtmann vorgeschlagen. (Seit der Neugründung im Jahre 1995 als „Deutsche Schillerstiftung von 1859“ verleiht sie auszeichnende und nicht mehr fürsorgliche „Ehrengaben“ an ausgewählte Preisträger.)

 

Im August 1916 hat der Verlag der Westfälischen Vereinsdruckerei irreführend auf die „Ehrengabe“ hingewiesen als „Auszeichnung“ für die Mitarbeit am „Heimatgruß für die Krieger“ (Heft 4 der Schriftenreihe „Van’t Mönsterland in’n Unnerstand“). Auch Pfarrer August Dirking hat in seiner „Chronik der Pfarrgemeinde St. Vitus in Olfen“ (S. 10ff., Nr. 169ff.) notiert, dass „unser Küster und Organist Bernard Holtmann als Anerkennung für seine interessanten Beiträge im Heimatgruß für die Krieger“ die 300 Mark erhalten habe. Nahezu gleichzeitig waren im Pfarrhaus „mehrere 100 Exemplare vom Heimatgruß“ eingetroffen.

 

Am 13. April 1916 war Bernhard Holtmanns Ehefrau Bertha im Alter von 43 Jahren gestorben. Er stand jetzt allein da mit seinen 5 Kindern im Alter von 5 bis 15 Jahren. Eine Angehörige des Verbandes dürfte sich erfolgreich bemüht haben, dem im Münsterland vor allem seit Kriegsbeginn (1914) im „Heimatgruß für die Krieger“ schreibenden und dadurch bekannten und wohl auch anerkannten plattdeutschen Autor die Ehrengabe als Unterstützung zukommen zu lassen. 

 

(Klassik-Stiftung Weimar: Goethe-und-Schiller-Archiv (GSA): 134/36,1, Holtmann, Bernhard, 1916. - Schwalbach-Albrecht, Susanne:Die deutsche Schillerstiftung 1909 – 1945. In: Archiv für Geschichte des Buchwesens 55(2001), S. 55-60 - Kopien der Originale der Ehrengabe befinden sich im Archiv von St. Vitus in Olfen.) 

 

Van't Mönsterland in 'n Unnerstand

Eenmaol kümp de Dag!

1916 hat Bernhard Holtmann siegreich hoffentlich "im Kampf mit Heidenhorden", aber doch ohne Hoch- und Hurraschreien, den Frieden herbei gesehnt.
(Bernhard Holtmann: 'Eenmaol kümp de Dag!' in: Westmünsterland. Monatsschrift für Heimatpflege 3 (1916) 7, S. 156)

 

Von „usse leiwe Kaiser“ ist nicht mehr die Rede und auch nicht mehr von dessen bejubelten siegreichen Einzug in Münster. Das klingt so, als habe er Joseph Mausbachs Universitätsvortrag von 1914 gehört oder gelesen, in dem der Moraltheologe eine Niederlage nicht ausschließt: „Ertragen müßten wir es in sittlichem und christlichen Geiste, wenn Gott es zuließe, daß die stolz erblühte deutsche Macht erniedrigt würde. … Die sittliche Kraft zu leben und den religiösen Halt des Glaubens und Gottvertrauens dürften wir auch dann nicht aufgeben“, weil „das deutsche Volk sich einen gesunden Kern bewahrt hat“. Er zitiert den römischen Dichter Horaz (65-8 v. Chr.): „Si fractus illabatur orbis, impavidum ferient ruinae“.  („Selbst wenn die Welt in Trümmer fiele, träfe es nur einen Furchtlosen“. Carmina 3,3)
(S. 13)

 

Im Juli 1917 verabschiedete der Reichstag mit großer Mehrheit (katholisches Zentrum, Sozialdemokraten, Linksliberale) eine (erfolglose) Friedensresolution; sie forderte einen „Verständigungsfrieden“. Bernhard Holtmann dürfte 1917 auf deren Seite gestanden haben.

Joseph Mausbach sprach sich 1917 für einen Verständigungsfrieden aus und dafür, „auf manchen stolzen Traum zu verzichten“. 1918 argumentierte er für die „völkerrechtliche Notwendigkeit“ eines „Friedensbundes der Völker“.
1919 hat er als Abgeordneter des Zentrums in der Weimarer Nationalversammlung an der Erarbeitung der demokratischen Verfassung einflussreich mitgewirkt, vor allem an den Religion und Schule betreffenden Paragraphen 135 bis 149. Für die Einführung des Frauenwahlrechts hat er sich schon zuvor gegen die Kritik in seiner Kirche eingesetzt.
(Joseph Mausbach: „Das Friedensprogramm des Hl. Vaters“. In: Hochland 15(1917)1, S. 81-99; ders.: Naturrecht und Völkerrecht“. Freiburg: Herder 1918, ders: Das Wahlrecht der Frau. Münster: Aschendorf 1919)

 

1914/15 hatte Bernhard Holtmann in der Geschichte „De Friedensengel“ den „Härguott“ sagen lassen:


„In düsse trurige Tied,
de ik in mine Weisheit tolaot,
üm de Mensken to biätern,
draf un wäd de Liebe nich unnergaohn“.

 

Der Friedensengel hatte sich bei Gott beklagt, dass sich „de Haß met de Lüege un met de Falskheit vebündet“ habe.

 

In „Trü un Graut in Naut un Daut“ hatte Bernhard Holtmann dieses Bündnis Deutschlands Feinden zugeschrieben. Er war überzeugt, dass Deutschlands Sieg allen Ländern den Frieden bringe:

 

„Dann fiert de Wiält en Friedensfest so graut un schön,
dat ut alle Menskenhiätten, ja sogar ut de Hiäldengriäwer harut,
üöwer de ganze Äer de Jubelgesang schallt: ‚Friede den Menschen!’“.
(S. 34-37)

 

Er war sich sicher, dass „Gott mit uns“ ist, jetzt, da er zu Gericht sitzt:

 

"Uss Härguott löt nich met sik spotten,

‚Du schriwst, met Blot jä Wiältgeschicht’,

He häölt in sine Hand de Waoge

Un üöwer Völker nu Gericht. –

Vull Guottvetrun faoll wi de Hände,

Es in de Heimat Frau un Kind,

Un dann men drupp, aohn Fiärerliäsen,

Men drupp, de Anhäöller gewinnt!"

(S. 23)

 

Der Herrgott hat Gericht gehalten und Deutschland wohl zu leicht befunden und den Krieg verlieren lassen und auch die Sieger nicht verschont. Selbst im (fiktiven) „Holtrup“ habe“ sich „Genußsucht un Üppigkeit ... ümmer mähr breet makt, dat de aolle Einfachheit ümmer mähr ut de Mo kuemen wäör“, sagte „de junge Kaplaon, de son halwdutzend Jaohr in Holtrup was“, in seiner „kleinen Anspraok“ schon im Herbst 1916.

(S. 109)
 

Theodor Möller wurde im April 1915 in Olfen eingeschult. Er erinnerte sich: Schon am ersten Schultag habe er ein Gedicht gelernt:

"Der Kaiser ist ein lieber Mann, / er wohnet in Berlin, /
und wär' es nicht so weit von hier, / dann ging ich heut' noch hin." 

Und zu Weihnachten 1918 sangen wir: 
"O Tannenbaum, o Tannenbaum, / der Kaiser hat in' Sack gehau'n. /
Jetzt kauft er sich 'nen Henkelmann / und fängt bei Krupp als Dreher an."
(Archiv des Heimatvereins Olfen)

 

Bernhard Holtmanns Schriften 

Bernhard Holtmann hat angesichts der drohenden Niederlage seine Siegessicherheit verloren. Er dürfte den fatalen militärisch und national ausgreifenden Egoismus der Vorkriegszeit, mit dem er nach dem deutschen Sieg über Frankreich (1870/71) aufgewachsen war, für sich überwunden haben. Der hatte Europa beherrscht, das sich dadurch selbst ins Elend getrieben hat. 1914 hat keine der kriegführenden Regierungen den Frieden entschieden gewollt. Sie alle setzten auf ihren Sieg, und sie alle waren 1918 mehr oder weniger Verlierer.

 


Der Erste Weltkrieg hat Bernhard Holtmann wohl tiefgreifend verändert. Er hat sich sein Gottvertrauen bewahrt, über die Niederlage Deutschlands im Jahre 1918 hinaus. Als erste Sammlungen seiner Texte erschienen „Allerhand lustige Stücksken in Mönsterlandsk Platt“ („Up Fieraowend bi Flaßkamps Vader,“ 1925 und 1929) und „Gedichte und Geschichten“ („O Mönsterland min Heimatland“, 1929), beide im Verlag August Greve in Münster. Neuauflagen der „Gedichte und Geschichten“ brachte der Verlag Rademann in Lüdinghausen nach seinem Tod (1947) im Jahre 1953 heraus, seit 1978 bis 1994 mit dem Untertitel „Heitere und ernste Gedichte und Erzählungen in Plattdeutscher Sprache aus dem Münsterland“ (159 Seiten) und versehen mit Federzeichnungen von Günter Kalesky („Der Münsterländer und seine westfälische Landschaft“).

 

Ein Vorwort schrieb Dr. Egbert Möcklinghoff, von 1973 - 1978 Regierungspräsident in Münster.


„O Mönsterland min Heimatland“ enthält diese Verse:

 

„Dat is min leiwe Mönsterland,

Wao Glauben gelt un Recht;

Wao nao vör us Hiärguott kneiht

De Büörger, Bur un Knecht.

Bi us, dao gelt: ‚En Mann, en Waort!’

Un watt wi seggt is waohr;

In Naut un Daut staoh wi getrü

To Heimat un Altaor.“
(S. 14)

  

Nach 1929 hat Bernhard Holtmann Bücher und Broschüren nicht mehr veröffentlicht. Er hat sich in seinen Einzelveröffentlichungen, Lesungen und Vorträgen auf unpolitische Heimatgedichte und -geschichten zurückgezogen. 

 

Mitglied der Reichsschrifttumskammer 

Bernhard Holtmann hat am 15. Januar 1934 um die Aufnahme in die Fachschaft „Mundartdichter“ der Reichsschrifttumskammer „nachgesucht“, um auch nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten (Januar/März 1933) schreiben und veröffentlichen zu dürfen. Am 10. September 1936 wurde ihm der Mitgliedsausweis ausgestellt.

 

Zwei Jahre später, am 25. August 1938, „ersuchte“ er die Kammer „um Befreiung von der Mitgliedschaft und um Ausstellung eines Befreiungsscheins“. Um diesen Schein erhalten zu können, wurden zunächst die Geheime Staatspolizei (Gestapo) und die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) befragt und Auszüge aus dem Strafregister eingeholt. Die Gestapo Münster teilte am 15. Oktober 1938 mit: „In strafrechtlicher Hinsicht ist Nachteiliges über Holtmann nicht bekannt geworden“. Sie vergaß aber nicht mitzuteilen: „Holtmann war Angehöriger des Zentrums, er hat heute noch ein Bild des früheren Reichskanzlers Brüning (1930-1932) in seiner Wohnung hängen“.

 

(Als Heinrich Brüning am 23. März 1933 nach der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz, es verlieh Adolf Hitler unbeschränkte Machtausübung, das Parlamentgebäude verließ, wurde er von dort aufgestellten SS-Männern angeschrien: „Nieder mit Brüning, schlagt ihn tot!“ Er hatte sich in der Zentrumspartei gegen dieses Gesetz ausgesprochen, sich dann aber der Fraktionsdisziplin gefügt.)

 

Die Gauleitung Berlin der NSDAP teilte der Schrifttumskammer am 16. Dezember 1938 mit, dass der „Volksgenosse Holtmann Mitglied der NSV“ (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) sei. „Seine Kinder gehören dem Jungvolk (Hitlerjugend) bzw. dem BDM (Bund Deutscher Mädel) an. Abgesehen von seiner langjährigen Zentrumszugehörigkeit wird Vg. Holtmann jedoch von der zuständigen Gauleitung Westfalen/Nord auch in Hinblick auf seine heutige Tätigkeit als Küster und Organist als stark gebunden bezeichnet. Ich bitte Sie deshalb, jede über eine bloße Mitgliedschaft hinausgehende ehrenamtliche Tätigkeit des Vg. Holtmann in der Reichsschrifttumskammer zu unterbinden“.

 

1938 begann die Reichsschrifttumskammer damit, die Reihen ihrer Mitglieder zu lichten. Die Mitgliedschaft sollte möglichst auf hauptberufliche, unpolitische und politisch zuverlässige Autoren beschränkt werden.

 

Bernhard Holtmann wurde aus der Reichsschrifttumskammer nicht ausgeschlossen. Das hätte zu einem Schreib- und Veröffentlichungsverbot geführt. Er wurde erst am 28. Juli 1941 aus der Kammer „entlassen“. Die Begründung des Kammer- Präsidenten: „Aus den hier vorliegenden Unterlagen habe ich ersehen, dass Sie sich nur nebenberuflich bzw. in geringem Umfange schriftstellerisch betätigen … Den Mitgliedsausweis wollen Sie innerhalb von 8 Tagen zurückreichen“. Der Präsident fügte hinzu: „Sofern Sie sich weiterhin schriftstellerisch betätigen, sind Sie gehalten, Antrag auf Ausstellung von Befreiungsscheinen ... zu stellen“. Wer im Dritten Reich veröffentlichen wollte, entging nicht organisierter staatlicher Kontrolle.

 

Bernhard Holtmann hatte 1938 angegeben, dass er seit 1929 kein Buch und auch keine Broschüre mehr veröffentlicht habe: „Meine schriftstellerische Tätigkeit begann ich, von einigen kleinen Versuchen abgesehen, zu Anfang des Krieges“, gibt er in seinem Lebenslauf (1938) an. Das erste „Büchlein“ („Trü un Graut in Naut und Daut, Kriegsgedichte un Geschichten up mönsterlänsk Platt“, 1915) sei „vergriffen“. Auch seine Beiträge in der Schriftenreihe „Van’t Mönsterland in’n Unnerstand“ (12 Hefte) hat er nach Kriegsende (1918) nicht mehr neu herausgegeben. Sie waren bis 1917 geprägt von Kaisertreue, Siegesgewissheit und der Koppelschloss-Devise “Gott mit uns“. Er beschränkte sich in den 20er Jahren auf unpolitische, zumeist humoristische Gedichte und Geschichten, die nach seinem Tod (1947) mehrfach in einem Sammelband („O Mönsterland, min Heimatland“) vom Verlag Rademann (Lüdinghausen) verlegt worden sind (1947-1994). Seine Schriften konnten auch von 1933 bis 1945 gekauft und in Büchereien ausgeliehen werden.

 

Am 7. Februar 1941, noch war er Mitglied der Reichschrifttumskammer, hatte er der Kammer gegenüber erklärt, dass er im Jahre 1940 aus Zeitungsveröffentlichungen 9,70 und aus Vorträgen 22,00 Reichsmark eingenommen habe. Von 1936 bis 1939 waren es 432,00 Mark.

 

1938 hatte er die Mitarbeit am „Münsterischen Anzeiger“, an der „Lüdinghauser Zeitung“ und an den „Heimatblätter(n) Telgte“ angegeben. Im beigelegten Lebenslauf schrieb er zum Schluss: Ich „war auch am Rundfunk (1926 Radio Münster; 1934 Reichssender Köln) verschiedentlich tätig und pflegte hier in Olfen das Theaterspiel in den Vereinen“. 

 

(Bundesarchiv Berlin: Reichskulturkammer, R 9361 V / 22669, 39 Seiten - Brüning, Heinrich: Memoiren 1914 – 1934. Stuttgart: Deutsche Verlagsanstalt 1970, S. 659, 679 - Kopien der Originale der Akten der Reichskulturkammer befinden sich im Archiv von St. Vitus in Olfen.) 

 

Pfarrbrief Olfen 1940

 

Die Gestapo in Olfen

Am 29. Juni 1940, einem Samstag, kamen Gestapobeamte aus Münster nach Olfen. Sie durchsuchten „die Wohnungen der katholischen Geistlichen ... und des Holtmann“. Sie beschlagnahmten „beim Beschuldigten Harrier 55 und beim Holtmann 5 Exemplare“ der vierseitigen Druckschrift „Heimatgruß der Pfarrfamilie Olfen an ihre abwesenden Pfarrkinder“ (Ausgabe Juni 1940).

 

Pfarrer Gerhard Harrier hatte etwa 400 Exemplare durch Schulkinder an die Angehörigen von Soldaten verteilen lassen. Sehr schnell erfuhr die Gestapo vom Heimatgruß. Ein Tünnes-Witz wurde den Beschuldigten zum Verhängnis. Bernhard Holtmann hatte ihn seinen „leiwen Ölfsken“ an der Front auf plattdeutsch erzählt:

Der „kölsche Jung“ hat sich freiwillig zum Kriegsdienst gemeldet. Er darf darum bei der Musterung das Regiment wählen. Er entscheidet sich für das „Horst-Wessel-Regiment“. Das gebe es gar nicht, wird ihm gesagt. Tünnes erklärt sich: „Ik mein dat Rgmt: Maschier im Geist in eure Reihen mit!“.

 

(Horst Wessel war Mitglied der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (NSDAP). 1929 hatte er sein Gedicht „Die Fahne hoch, ..., Kameraden, die Rotfront und Reaktion erschossen, marschiern im Geist in unsren Reihen mit!“ veröffentlicht. 1930 wurde er von einem Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) erschossen. Sein Gedicht wurde seit 1933 als Bestandteil der Nationalhymne „Deutschland, Deutschland, über alles ...“ gesungen.)

 

Am 29. Juni 1940 wurden die Beschuldigten Gerhard Harrier (Pfarrer), Hermann Wilmer (Vikar), Heinrich Schmalenbach (Kaplan) und Bernhard Holtmann (Küster und Organist) in Olfen von der Gestapo verhört. Die ausgearbeiteten Protokolle unterschrieben sie am 18. Juli 1940 in Münster. Bernhard Holtmann erweist sich darin als standfest: „Ich will mich bemühen, die reine Wahrheit zu sagen. Wenn mir vorgeworfen wird, daß meine Niederschrift über Horst Wessel geeignet sei, den Wehrwillen des Deutschen Volkes zu schwächen und zu zersetzen, dann kann ich hierzu nur sagen, daß ich dabei bleibe, daß die ganze Sache für mich ein Witz ist und daß die Empfänger des Heimatgrußes meine Meinung teilen werden. ... . Vor der Nat. Machtübernahme gehörte ich der Zentrumspartei an, von 1900 bis 1933. Kurz nach dem Weltkriege war ich in Olfen einige Jahre Vorsitzender der Zentrumspartei. Heute bin ich noch Kassierer des Caritas-Verbandes für die Gemeinde Olfen. Seit einigen Jahren bin ich Mitglied der NSV.

 

(Die NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) war eine Parteiorganisation der NSDAP. Schon im März 1933 war die Arbeiterwohlfahrt der SPD verboten worden. Die evangelische Diakonie und die katholische Caritas blieben erhalten, wurden aber zurückgedrängt. 11 Millionen Mitglieder hatte die NSV im Jahre 1939. Im Jahre 1943 waren es 17 Millionen. Sie war wirksam und populär mit ihren Gemeindepflegestationen, mit ihrem Ernährungs- und Tuberkulosehilfswerk, dem Angebot von Haushaltshilfen, mit dem Hilfswerk „Mutter und Kind“ und mit der Organisation der „Kinderlandverschickung“ von Kindern unter 10 Jahren, aber auch mit ihren Kindergärten.)

 

Sich für die Caritas einzusetzen und zugleich „seit einigen Jahren Mitglied der NSV“ zu sein, verwundert. Bernhard Holtmann könnte versucht haben, das vorherrschende soziale Angebot der NSDAP zu bejahen, ohne in die Partei einzutreten. Seine drei Kinder aus zweiter Ehe (10. Februar 1919) könnten zur Zeit der Weimarer Republik den katholischen Kindergarten besucht haben. So mag es ihn nicht gestört haben oder auch nicht zu Ohren gekommen sein, dass dort nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten (1933) gebetet wurde: „Händchen falten, Köpfchen senken, / immer an den Führer denken. / Er gibt euch euer täglich Brot, / und rettet euch aus aller Not.“ – Die NSV organisierte aber auch die Verteilung von Eigentum, das nach der Deportation der Juden in die Konzentrations- und Vernichtungslager nicht staatlich vereinnahmt und nicht versteigert wurde. Man verteilte es an Bedürftige und an Ausgebombte, nachdem die Luftwaffe im August und September 1940 damit begonnen hatte, London und Bermingham ungezielt zu bombardieren und England mit der großflächigen Bombardierung deutscher Städte reagierte, beginnend mit dem Angriff auf Köln am 30. Mai 1942 („Tausend-Bomber-Angriff“). Olfen verlor schon 1929 seine letzten jüdischen Mitbürger. Also war es davon nicht unmittelbar betroffen, so dass hier diese Tätigkeit nicht ins Blickfeld geraten musste. Bernhard Holtmann war bewusst kein Nationalsozialist. So gilt auch für ihn der Satz des Philosophen Theodor W. Adorno aus den Jahren 1944 - 1947: „Es lässt sich privat nicht mehr richtig leben“, sprichwörtlich geworden durch die Formulierung: „Es gibt kein richtiges Leben im falschen“.

 

Olfens Pfarrer solidarisierte sich mit seinem Küster, genauer gesagt: Er übernahm die entscheidende Verantwortung für die Veröffentlichung des Witzes. Gerhard Harrier hob hervor, er habe dem „rein religiösen Inhalt eine weitere Note“ beifügen wollen und Bernhard Holtmann gebeten, „eine solche zu entwerfen“: „Das Manuskript habe ich durchgelesen und nichts Anstößiges darin gefunden“. Bernhard Holtmann habe ihn gefragt: „Da kann doch nichts darin gefunden werden?“ Er habe die Frage „bejaht“. Auch ihm habe es „vollständig ferngelegen, Horst Wessel bzw. die Nationalhymne verächtlich zu machen“ und dadurch den „Wehrwillen des Volkes zu schwächen und zu zersetzen“. Er sehe aber jetzt ein, dass er „leichtfertig bei der Durchsicht des Manuskripts des Holtmann gehandelt habe“.

 

Gerhard Harrier könnte sich entschlossen haben, seine geistliche Amtsautorität und seine Stellung als Dienstvorgesetzter zum Schutz seines untergebenen Küsters einzusetzen.

 

Die Gestapo gab den Beschuldigten eine drastische Einschüchterung mit auf den Weg: „Nach dieser Vorladung letzte Verwarnung: Wenn ihr Euch noch mal hier blicken lasst, seid Ihr reif!!!“ Schon jetzt wäre eine polizeiliche Maßnahme an den Justizorganen vorbei möglich gewesen, von der (kurzzeitigen?) Verhaftung bis hin zur (zeitlichen begrenzten?) Einweisung in ein Konzentrationslager.

 

Der Pfarrer und sein Küster waren der Gestapo schon vorher aufgefallen: „Nach der hiesigen Handakte hat Pfarrer Harrier im November 1938 beim außerschulischen Religionsunterricht den Schülern den deutschen Gruß untersagt“.

[Deutscher Gruß: „Heil Hitler!“. In der Öffentlichkeit und in Veranstaltungen wurde dabei der rechte Arm ausgestreckt.]

Die Gestapo wusste 1938 auch, dass in Bernhard Holtmanns Wohnung „heute noch ein Bild des früheren Reichskanzlers Brüning [Zentrum, 1930-1932] hängt“.

 

In diesem Fall gingen aber die Protokolle an den Oberstaatsanwalt Dr. Josef Wirth (geb. 1886) beim Sondergericht Dortmund. Der wertete sie in seinem Schriftsatz aus, den er am 30. November 1940 dem Reichsjustizminister in Berlin zur Entscheidung vorlegte. Dr. Wirth verwies auf die Einleitung Bernhard Holtmanns zu dem Witz:

„Wi, in de Heimat, wi könnt us jä gar kin Beld davon maken, watt Ji dao leisten, uthaollen un metmaken müet’t“.

Bernhard Holtmann „will sich bei der Niederschrift über den Text keinerlei Gedanken gemacht und lediglich einen kölnischen Witz über Tünnes übernommen haben, ohne dabei die Absicht zu verfolgen, Horst Wessel und das Horst-Wessel-Lied verächtlich zu machen“. Dr. Wirth: „Die Einschätzung des Beschuldigten Holtmann, er habe nur einen Witz erzählen wollen, ohne sich der Tragweite seiner Äußerung bewusst zu sein, ist nicht sicher auszuräumen“. Und „hinsichtlich des beschuldigten Harrier ist nicht sicher festzustellen, dass er durch Absendung des Briefes beabsichtigt habe, Horst Wessel und das Horst-Wessel-Lied verächtlich zu machen“. Seine Konsequenz: „Ich beabsichtige, das Verfahren ... mangels hinreichender Beweise einzustellen“ und „die Beschuldigten eindringlich verwarnen zu lassen“.

 

Am 17. Dezember 1940 stellte der Reichsjustizminister per „Erlass“ das Verfahren ein: „Es kann dem Beschuldigten nicht mit ausreichender Sicherheit widerlegt werden, dass er nur einen – ungehörigen – Witz habe erzählen wollen. Auch den übrigen Beschuldigten ist Böswilligkeit nicht nachzuweisen“. Er weist die Staatsanwaltschaft an, „die Beschuldigten nach der Eröffnung der Einstellung des Verfahrens eindringlich zu verwarnen“. Am 22. Januar 1941 ist dies geschehen. Die erneute, nun auch noch gerichtliche eindringliche Verwarnung dürfte die Einschüchterung verstärkt haben. Bis zur Besetzung Olfens durch die Amerikaner Anfang April 1945 waren die Beschuldigten von der Gestapo in Münster und der Denunzianten vor Ort bedroht. Die Ostertage (1./2. April 1945) waren für sie Feiertage der Befreiung und der Beginn eines von Münsters Gestapo unbeschatteten Lebens.

 

(Dr. Wirth war von 1923 bis 1933 Mitglied der Zentrumspartei. Er ist danach nicht der NSDAP beigetreten. Im Mai 1933 verlor er als „schädlicher Beamter“ seine Stellung als Ministerialdirektor im preußischen Justizministerium. Dennoch wurde er nach Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand im Februar 1934 zum Oberstaatsanwalt am Sondergericht Dortmund berufen, wohl, um den Juristen in die nationalsozialistische Strafjustiz einzubinden. In diesem Fall argumentierte er wohlwollend nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.)

 

Schon 1940 wäre es für einen überzeugten nationalsozialistischen Staatsanwalt leicht gewesen, im Wunsch des „Tünnes“ einen Aufruf zur Wehrdienstverweigerung zu sehen und diesen Aufruf als „Wehrkraftzersetzung“ zu ahnden. Aber im Juni/Juli 1940 befanden sich die Reichsregierung und ein großer Teil der Bevölkerung in einem Siegesrausch, nachdem seit Kriegsbeginn (1. September 1939) Polen, Dänemark, Norwegen die Niederlande, Belgien, Luxemburg und am Ende auch Frankreich (22. Juni 1940) von der Wehrmacht besetzt wurden und kapitulierten. Am 6. Juli 1940 zog Adolf Hitler triumphierend durchs Brandenburger Tor in Berlin ein. Danach bemühte er sich (vergebens) um eine Verständigung mit England. Und noch hielt der Nichtangriffspakt mit der Sowjetunion vom 23. August 1939 bis zum 22. Juni 1941. In dieser Zeit war die Reichsregierung bereit, mit geringfügiger Kritik auch nachsichtig umzugehen. Nach der ersten militärischen Niederlage vor Moskau im Winter 1941/42 und dann, nach der Kapitulation der 6. Armee in Stalingrad im Januar 1943 und erst recht nach der Invasion der Westalliierten in der Normandie am 6. Juni 1944 änderte sich das Vorgehen der Gestapo und der Sondergerichte, die sich jetzt als „Standgerichte der inneren Front“ verstanden. Kritik galt nun schnell als „Wehrkraftzersetzung“, die mit Gefängnishaft, KZ-Einweisung und Todesstrafe geahndet werden konnte. Oft beließ man es aber auch bei „eindringlichen Verwarnungen“, um die Beschuldigten und die Öffentlichkeit einzuschüchtern, aber auch, um Kritikern ein Ventil für ihre Unzufriedenheit zu öffnen und zugleich ihre Opposition zu neutralisieren. 

 

(Landesarchiv NRW W: Q 233 / Staatsanwaltschaft Münster, Sondergericht Dortmund, Nr. 790; Bundesarchiv Berlin: R 3001 / 176516, 9 Seiten. - Niermann, Hans-Eckhard: Die Durchsetzung politischer und politisierter Strafjustiz im Dritten Reich. Ihre Entwicklung aufgezeigt am Beispiel des OLG-Bezirks Hamm. Düsseldorf: Justizministerium des Landes NRW 1995, S. 11, bes. S. 247 (Dr. Wirth). - Vorländer, Herwart: Die NSV. Darstellung und Dokumentation einer nationalsozialistischen Organisation. Boppard: Boldt-Verlag 1988 (Schriften des Bundesarchivs, 35) - Wöhlert, Meike: Der politische Witz in der NS-Zeit am Beispiel ausgesuchter SD-Berichte und Gestapo-Akten. Frankfurt/Main: Peter Lang 1997 - Kopien der Originale der Gestapo- und Sondergerichtsakten und der Entscheidung des Reichsjustizministeriums befinden sich im Archiv von St. Vitus in Olfen.)

 

Vorladung durch die Gestapo


Enkel Antonius Holtmann sammelt Heilkräuter

Die Nationalhymne (“Deutschland, Deutschland über Alles, über Alles in der Welt . . . .”) und das Horst Wessel-Lied (“Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen, SA marschiert . . .”) wurden auch von mir (Antonius Holtmann, Enkel von Bernhard Holtmann) im Alter von 7. . . 8 Jahren auf dem Schulhof der Dorfschule in Vinnum (Ortsteil von Olfen) zu Beginn und am Ende der Ferien und an Adolf Hitlers Geburtstag gesungen, mit erhobenem rechten Arm (Hitlergruß), den die Lehrerin mit Hilfe des Zeigestocks nötigenfalls in die Waagerechte anhob. Die Hakenkreuzfahne wurde gehisst, und wir Kinder sangen auch die Zeilen “Kam’raden, die Rotfront und Reaktion erschossen, marschier’n im Geist in uns’ren Reihen mit".

 

Meinen Beitrag zum erhofften Endsieg hat meine Lehrerin im Zeugnis vom 13. Juli 1944 dokumentiert: "Antonius hat fleißig Heilkräuter gesammelt".

  

Bernhard Holtmann - unheilbar erkrankt

1947 - Holtmann

1946, ein Jahr nach der vernichtenden Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg und ein gutes halbes Jahr vor seinem Tod, hat Bernhard Holtmann, schon gezeichnet von einer unheilbaren Erkrankung, ein Weihnachtsgedicht geschrieben. Es endet mit den Zeilen:

 

„Dir, Gott in der Höhe, Lobpreisung und Ehr,

Den Menschen auf Erden den Frieden. –

O, wenn doch die Menschen, die Völker all,

In Lieb’ an der Krippe sich fänden.

Das göttliche Kindlein in Bethlehems Stall

Würd’ segnend den Frieden uns spenden.“

Der Heimatdichter wird geehrt
Der Heimatverein Olfen ehrte im Jahre 1994 den Heimatdichter Bernhard Holtmann mit einem Denkmal, das Britta Eilering geschaffen hat. Drei seiner acht Kinder konnten noch an der Feierstunde teilnehmen. 

 


Texte von Bernhard Holtmann


Dokumente


Familienbilder


Veröffentlichungen


Autor dieser Seite: Antonius Holtmann 

Antonius Holtmann hinter dem Denkmal seines Großvaters

 

geb. 1936, Geschichts- und Germanistik-Studium für das Lehramt an Höheren Schulen; Hochschullehrer mit den Schwerpunkten Politikunterricht und Migrationsforschung: Deutsche Auswanderer in den USA