Wall, Graben und Stadttore

Hintergrund

Zur Zeit des spanisch-niederländischen Krieges wird Olfen 1589 das Stadtrecht verliehen. Das Münsterland wird in diesen Krieg mit einbezogen, obwohl es neutral ist.

 

Die Holländer proben seit Jahrzehnten den Aufstand gegen ihre spanischen Stadthalter. In mageren Zeiten versuchen beide Kriegsparteien, sich die Verpflegung für ihre Truppen durch Raubzüge ins benachbarte Münsterland zu beschaffen. Gegen diese Raubzüge und Plünderungen wollen sich die Olfener zur Wehr setzen.

 

Dies ist auch der Grund und der Beginn der Bauarbeiten an Wall, Graben und drei Stadttoren.

 

Beschwerde wegen Grabenbau

Am 24. Juli des Jahre 1592 schreibt Johannes v. Ascheberg Ichterloh als Amtsdroste an die Regierung zu Münster:

Die Olfener haben angefangen, Gräften um ihren Ort zu bauen. Er habe die Arbeiten besichtigt;

 

der Umfang sei etwa 17 Fuß breit und 7 Fuß tief und hätte an einigen Stellen Wasser. An einer Stelle sei ein alter Bach genutzt, der früher schon eine Gräfte gewesen sein sollte.
Der Wall bestehe aus lauter Sand und bleibe nicht stehen. Es seien drei hölzerne Tore angebracht und ein viertes sei noch verordnet (dieses wurde jedoch nie gebaut).

 

Es sei jetzt dem Bürgermeister und Rat bei 200 Goldgulden Strafe verboten, die Grabungen weiter fortzuführen.

 

Es schein mithin, dass die Ortschaft immerhin so groß ist, dass sie mit Wall, Toren und Wassergraben befestigt werden kann.

 

Beschwerde für den Grabenbau
Das Verbot der Befestigung lässt die Olfener nicht ruhen. Am 12. August des Jahre 1592 schreiben Bürgermeister und Rat, die es offenbar schon gibt, an die Regierung zu Münster.

 

Ob die Olfener mit einer Beschwerde Erfolg haben, ist nicht bekannt. Allerdings werden 1598 die Gräften um den Ort enger gezogen. Rat und Bürgermeister verteidigen sich gegen die Beschwerden der Witwe von Mechellen zu Sandfort, die dem Plane hindernd im Wege steht und noch im Mai 1599 die Regierung ersucht, sie wolle die Demolation der Festung beschleunigt befehlen (es geht hierbei vor allem um Land, was hierfür abgegeben werden muss und um Wegerechte). Die Obrigkeit hat auch Angst, dass die Olfener die Verteidigung nicht halten können und der Feind sich in dem Ort hinter dem Wall festsetzt.

 

Baugenehmigung

Durch ihre Entschlossenheit erreichen sie, auch gegenüber der fürstbischöflichen Obrigkeit, dass ihnen am 3. Mai 1601 die Erlaubnis erteilt wird, den Wigbold „mit Aufgrabung und Beschanzung“ zu befestigen.

 

Ohne die errichteten Tore hätte das wenig Sinn gehabt. Quellenmäßig belegt sind das Funnenkamptor, das Ostentor und das Neutor.

 

Es gibt noch Unterlagen über die Beschaffenheit der Tore:

 

links und rechts der Straße engen bewohnte Torhäuser die Durchfahrt auf vier Meter lichte Breite ein,

die zweiflügeligen Tore wurden an den Pfosten der Fachwerkbauten angeschlagen und wurden in Krisenzeiten von den Bewohnern der Torhäuser bedient.

 

Man kann sich die Tore als hohe zweiflügelige Tennentore vorstellen, die von innen mit einem Querbalken verriegelt werden.

 

Durch den Verkauf der Torhäuser um 1820 (aus großer Geldnot der Stadt) wird die schützende Funktion aber nicht aufgegeben. Sie werden weiterhin von den Bewohnern bedient.