Wegebauarbeiten im Amtsbezirk Olfen

Münster-Castroper-Chaussee

von Ludwig Pago

Handelsweg aus dem Raum Köln-Wuppertal - Münster


Ein bedeutsamer Handelsweg aus dem Raum Köln-Wuppertal überquerte an der Rauschenburg die Lippe und verlief über Olfen in Richtung Münster. Dieser Handelsweg wird in der Literatur mehrfach als via regia  oder gemeiner Hell- oder Königsweg bezeichnet.  

Später, im 19. Jahrhundert sollte dieser historische Weg als 'Münster-Castroper Chaussee' die anliegenden Gemeinden noch über Jahre in Atem halten.

 


Wegebauarbeiten


Als Vorarbeiten auf die zukünftige „Münster-Castroper-Chaussee“ hatten die anliegenden Gemeinden ihre Wege in einen ordentlichen Zustand zu versetzen.

Als Beispiel sei hier die amtliche Bekanntmachung des Bürgermeisters Homann vom

6. August 1836 genannt, die da lautet:

Die Instandsetzung des Weges von hier nach Rauschenburg wird in kleinen Abteilungen oder Flächen am künftigen Sonntage, den 12ten August d.J. nach der wenigstfordernden Verdingung dort der Anfang gemacht auf dem Word [Worth], morgens 8 Uhr.
Im Kostenanschlag werden die Arbeiten mit Aufgraben der Seitengräben und Verbringen der Soden in die Straßenmitte beschrieben, sodaß dort nach den Seiten eine Wölbung entsteht.
Die hier beschriebene Arbeit ist von einem Mann in 3 ½ Tagen zu Stande zu bringen.

In 68 Positionen mit einer Fläche von 546 Ruthen ist bei der Verdingung eine Summe von 69 Reichstalern und 10 Silbergroschen ausgetan. Beim Verding kamen 19 Personen zum Zuschlag. Allerdings wurde der Verding mit 49 Rth. 11 Sg. abgeschlossen.

Bei den Namen der Olfener Bürger handelt es sich um Ackerbürger, geringe Handwerker und Tagelöhner.  Später wurde aus diesem so genannten Lipp-Weg eine „besteinte“ Straße, die den Verkehrsverhältnissen zwischen dem Münsterland und dem Ruhrgebiet einen erheblichen Auftrieb verschaffte. 

Zwischendurch gab es immer wieder Schwierigkeiten beim Betrieb der Fähre. Ein Aktenvermerk vom 2. Oktober 1850 hält fest, dass der Besitzer der Fähr-Anstalt, Freiherr von Twickel, nachdrücklich ersucht wurde, notwendige Reparaturen und Verbesserungen an der Fähre vornehmen zu lassen. Fiat Bericht in mundo, dass die erforderliche Einrichtung der Rauschenburger Fähre von dem Eigner noch nicht zur Ausführung gebracht sei.


Neubau eines Teilstückes der Münster-Castroper Straße zur Fähre

Profilzeichnungen

Aus Sicherheitsgründen war die Verlegung der Fährstelle etwa 300 Schritt flussaufwärts in Erwägung gezogen worden.

 

Einem Erläuterungs-Bericht des Reg.Bauinspektors vom 20. Juli 1852 ist zu entnehmen, dass auf einem Teilstück zum Lippe-Übergang bei der Rauschenburg in einer Länge von 385 Ruthen eine Planänderung notwendig geworden war. Ein Brückenbau war wegen der gedachten Linienführung der neuen Straße bereits in Erwägung gezogen.

 

  • Jedoch steht die Überbrückung des Flusses wegen der Ungewissheit der Bauverpflichtung [Fährgerechtigkeitsinhaber Freiherr von Twickel?] und wegen des Mangels an Baumitteln in weiter Aussicht.
  • Die Wegelinie von der Kapelle in der Lehmhegge bis zur Fähreinfahrt [mögliche Brückenstation?] wird verlegt.
  • Die Kronenbreite der projektierten Straße beträgt 24 Fuß, davon 14 Fuß auf der Steinbahn. Zehn Fuß verbleiben für den so genannten Sommerweg.
  • Für die Fähreinfahrt ist eine Kronenbreite von 18 Fuß als Pflasterbahn nachgewiesen.
  • Die Vorarbeiten der betroffenen Gemeinden berücksichtigt, wird der Bau der Straße im Jahre 1853 beendigt sein. Als vorteilhaft ist angeführt, dass die anliegenden Gemeinden über eine eigene [Straßen-]Walze verfügen, was eine Kostenminderung bedeutet.

Errichtung von Barrieren zur Erhebung eines Chausseegeldes 

In einem Bericht des Bau-Inspektors Dykhoff vom 13. Januar 1855 an den Landrat Graf von Schmising in Lüdinghausen schlägt er für den betroffenen Bereich der 'Münster-Castroper Straße' die Herstellung von vier Schlagbäumen vor.

Die Anschaffung und Aufstellung sollte im Verding geschehen. Kostenanschlag etwa 200 Reichstaler. Für die Anfertigung der Tariftafeln schlägt er einen geübten Anstreicher in Telgte vor.

Zwischen den Amtsverordneten des Amtes Olfen und dem Schenkwirt Franz Kellermann, dahier, wird eine Vereinbarung über die Erhebung des Chausseegeldes an dem Ausgange der Stadt nach Datteln getroffen. Kellermann wird eine vertragliche Vergütung für die Ausübung der Hebestelle von 48 Reichstalern jährlich zugesichert. (Vertrag vom 29. Jan. 1855).


Das Amt Olfen hat zur Verzinsung resp. Amortisation der zum Chausseebau angeliehenen Kapitalien jährlich 1.300 Rth. zu zahlen.

Die jährliche Ausgabe für die Unterhaltung der Chaussee übersteigt die Barrieregeld-Einnahme um 60 bis 70 Rth. Aus diesem Grunde bittet das Amt Olfen den Königl. Landrat zu Lüdinghausen, der Errichtung einer zweiten Hebestelle zuzustimmen.

 

Bei einer Revision der Hebestelle an der Rauschenburg am 4. März 1857 durch den Amtmann Strietholt wird ein Cassa-Überschuß von 24 Rth. 25 Sg. 3 Pfg. festgestellt. Frau Kellermann kann sich das nur so erklären, dass manche Fuhrleute die Ausgabe des Zettels nicht abgewartet hätten, mithin die Zettel dafür als baar in Kasse verblieben wären.

Ein Beschluss der Amtsversammlung vom 13. Januar 1858 bestimmt, dass mit Rücksicht auf den Olfener Brand vom 31. August 1857 von sämtlichem in die hiesige Stadt zu expedierendem Baumaterial für die Abgebrannten keine Chausseegeld-Abgabe erhoben werden soll.

Am 17. Dezember 1868 teilt der Landrat zu Lüdinghausen der Amtsverwaltung Olfen mit, dass mit dem 31. Dezember 1868 das Vertragsverhältnis zwischen dem Kreis und den bisherigen Barrieregeld-Empfängern aufhört, und die Amtmänner sich einer Revision der Hebestellen unterziehen sollen. Damit übernahm der Kreis die Hebestellen in die eigene Regie. Die Hebestelle an der Rauschenburg blieb bestehen.


Am 12. 12. 1877 wird von Berlin der vorläufige Brückengeld-Tarif genehmigt. Die Staffelung entspricht dem Fährtarif von 1851, jedoch fallen einige Entgelte geringer aus.


Die Brückengeld-Hebestelle wurde an den bisherigen Fährmeister Joseph Tenkhoff vergeben.

 

Der Kreisbaumeister Schulte war für die Kontrolle und Abrechnung an den Hebestellen verantwortlich.
Am 24. April 1879 prüfte er die Hebestelle mit folgendem Ergebnis:

  • bisher abgeliefert sind             1.656,30 Mark
  • Ablieferung am selben Tage      120,73 Mark
  • Provision an Tenkhoff 15% =     316,24 Mark
  • für Beleuchtung                             15,00 Mark